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   LAG Berlin-Brandenburg, 12.08.2008 - 16 SaGa 1366/08   

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https://dejure.org/2008,44492
LAG Berlin-Brandenburg, 12.08.2008 - 16 SaGa 1366/08 (https://dejure.org/2008,44492)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.08.2008 - 16 SaGa 1366/08 (https://dejure.org/2008,44492)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. August 2008 - 16 SaGa 1366/08 (https://dejure.org/2008,44492)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Hessen, 15.02.2011 - 13 SaGa 1934/10

    Unterlassungsanspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren - vertragswidrige

    Es wird regelmäßig als zumutbar angesehen, dass der Arbeitnehmer der Anweisung zunächst Folge leistet und dann deren Rechtmäßigkeit im Hauptsacheverfahren überprüfen lässt (LAG Hamm vom 05. Februar 2008 - 11 SaGa 4/08 -, zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg vom 12. August 2008 - 16 SaGa 1366/08 -, zitiert nach juris; LAG München vom 18. September 2002, NZA-RR 2003, 273).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 674/11

    Teils unzulässige, teils unbegründete Klage auf Wechselschichtbeschäftigung genau

    b) Ein derartiges Unterlassungsbegehren i.S.d. §§ 1004, 242 BGB i.V.m. § 106 GewO wäre auch dann unbegründet, wenn man der teilweise vertretenen Rechtsansicht folgend Unterlassungsansprüche für vertragswidrige Weisungen als Ansprüche i.S.d. § 194 BGB und nicht bloße Rechtsreflexe auffasste (vgl. zum Streitstand zuletzt etwa Hessisches LAG 15.2.2011 - 13 SaGa 1934/10 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 12.8.2008 - 16 SaGa 1366/08 - zu II 2 der Gründe, juris; LAG Niedersachsen 15.4.2008 - 11 Sa 1374/07 - zu 2 der Gründe, juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern 29.6.2006 - 1 Sa 51/06 - juris; LAG München 1.12.2004 - 5 Sa 913/04 - NZA-RR 2005, 354).
  • ArbG Gelsenkirchen, 09.03.2016 - 3 Ga 3/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren betreffend Unterlassungsansprüche wegen

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hinblick auf das Unterlassen einer bestimmten Maßnahme ist trotz seiner nicht nur sichernden, sondern befriedigenden Wirkung und der damit verbundenen Vorwegnahme der Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht grundsätzlich ausgeschlossen( vgl. Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.08 - 16 SaGa 1366/08 m.w.N.) Eine solche, so genannte Befriedigungsverfügung ist im Hinblick auf den rechtsstaatlichen Justizgewährungsanspruch auf effektiven Rechtsschutz insbesondere dann zulässig, wenn sie die einzige wirksame Möglichkeit ist, das Recht des Gläubigers durchzusetzen bzw. den Gläubiger vor einer Rechtsvereitelung zu schützen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 1995 - 1 BvR 1087/91 - NJW 1995, S. 2477 ff.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2010 - 25 TaBVGa 2608/09

    Rechtskraftwirkung einer einstweiligen Verfügung - veränderte Umstände nach

    Abzustellen ist dabei auf den Anspruch auf Sicherung oder Regelung nach den §§ 935, 940 ZPO i. V. m. § 85 Abs. 2 Satz 2, § 87 Abs. 2 ArbGG, nicht hingegen auf den zu sichernden Anspruch (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 15.1.2010 - 6 Ta 2697/09 -, juris), weil dieser nicht Streitgegenstand des Verfahrens ist (LAG Berlin-Brandenburg vom 12.08.2009 - 16 SaGa 1366/08 -, AE 2009, 114; Zöller/Vollkommer, Vor § 916 Rn. 5; Stein/Jonas-Grunsky vor § 935 Rn. 9; Müko-Heinze, Vor § 916 Rn. 49).
  • ArbG Berlin, 01.07.2014 - 16 Ga 8789/14

    Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung bei der Behörde des

    Dies kann der Fall sein, wenn sich die Weisung etwa als offensichtlich unwirksam herausstellen sollte, sich der Arbeitnehmer erheblichen Gesundheitsgefahren aussetzen würde, die Tätigkeiten seien berufliches Ansehen irreparabel schädigen oder ihn in schwere Gewissenkonflikte bringen würden (LAG Rheinland-Pfalz von 09.02.2011 - 7 Ca 4/11, Rn. 35; LAG Hamm vom 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08; in dieselbe Richtung mit großer Zurückhaltung LAG Berlin-Brandenburg vom 12.08.2008 - 16 SaGa 1366/08).
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